DALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER GESELLSCHAFT
JAPO-AUTODOPRAVA S.R.O.
1. EINGANGSBESTIMMUNGEN
Die Handelsgesellschaft JAPO-autodoprava s.r.o. gibt hiermit auf diese Weise gemäß § 273 Gesetz Nr. 513/1991 Slg., Handelsgesetzbuch, in der Fassung späterer Vorschriften, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden als "Bedingungen") heraus:
2. VERTRAGSPARTEIEN
2.1 JAPO-autodoprava s.r.o. ist eine Handelsgesellschaft mit Sitz in Střelice, A. Smutného 737/44, Kreis Brno- venkov, PLZ 664 47, IdNr.: 262 98 295, eingetragen im Handelsregister beim Bezirksgericht in Brünn, Abteilung C, Einlage 42419.
im Folgenden als "Frachtführer"
2.2 Der Absender ist eine natürliche oder juristische Person, der JAPO-autodoprava s.r.o. Dienstleistungen auf Grund einer Bestellung gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährt.
im Folgenden als "Absender"
3. GELTUNGSBEREICH
3.1 Durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden alle durch den Frachtführer und den Absender abgeschlossenen Geschäftsbeziehungen geregelt. Sämtliche Geschäftsbeziehungen richten sich nach der Rechtsordnung der Tschechischen Republik, dem Handelsgesetzbuch und dem CMR-, ADR- und AETR-Abkommen. Die Bedingungen sind Grundlage der Vertragsbeziehungen zwischen dem Frachtführer und dem Absender und haben, soweit sie von dispositiven Rechtsnormen abweichen, vor diesen Normen Vorrang.
3.2 Die Bedingungen definieren die Geschäftsbeziehung zwischen dem Frachtführer und dem Absender. Im Einklang mit diesen gewährt der Frachtführer, bzw. wird er dem Absender Dienstleistungen unter den durch diese Bedingungen definierten Bedingungen gewähren.
4. BEGRIFFSAUSLEGUNG
4.1 Eine Bestellung ist ein verbindlicher und unwiderruflicher, vom Absender auf einem Musterformular (Anlage 1 dieser Bedingungen, die einen untrennbaren Bestandteil bildet) ausgestellter Antrag auf Abschluss eines Vertrages, abgeschickt vom Absender on-line mittels des Web-Formulars, per E-Mail, per Briefpost oder Fax bzw. durch persönliche Übergabe an den Frachtführer (im Folgenden siehe Art. 5). Durch Abschicken der Bestellung bestätigt der Absender, sich mit der Fassung der Bedingungen vertraut gemacht zu haben, ihnen zuzustimmen und anzuerkennen, dass sich die Vertragsverhältnisse zwischen dem Frachtführer und dem Absender nach diesen Bedingungen richten.
4.2 Der Vertrag ist ein Frachtvertrag zwischen dem Absender und dem Frachtführer, durch den sich der Frachtführer gegenüber dem Absender verpflichtet, eine Sache (Sendung) von einem bestimmten Ort (Versandort) zu einem bestimmten anderen Ort (Bestimmungsort) zu verfrachten, wobei sich der Absender verpflichtet, ihm dafür ein Entgelt (Fracht) zu bezahlen. Der Vertrag ist geschlossen:
a) im Augenblick der Zustellung der Auftragsbestätigung durch den Frachtführer an den Absender
b) bei Verladung der Sendung im Fall, dass der Absender dem Frachtführer die Bestellung auf einem anderen Formular als dem in Anlage 1 dieser Bedingungen zuschickt, die der Frachtführer vorläufig unter der Bedingung bestätigt, dass sich die Vertragsbeziehung zwischen dem Frachtführer und dem Absender nach diesen Bedingungen richten wird. Eine solche Auftragsbestätigung auf einem anderen Formular als in Anlage 1 dieser Bedingungen stellt einen neuen Antrag auf Vertragsabschluss im Einklang mit diesen Bedingungen dar.
c) bei Akzeptierung des neuen Antrags auf Vertragsabschluss im Fall, dass der Absender dem Frachtführer die Bestellung auf einem anderen Formular als in Anlage 1 dieser Bedingungen zuschickt, die der Frachtführer vorläufig unter der Bedingung bestätigt, dass sich die Vertragsbeziehung zwischen dem Frachtführer und dem Absender nach diesen Bedingungen richten wird. Eine solche Auftragsbestätigung auf einem anderen Formular als in Anlage 1 dieser Bedingungen stellt einen neuen Antrag auf Vertragsabschluss im Einklang mit diesen Bedingungen dar.
Ein Bestandteil des Vertrages kann auch eine Vereinbarung sein, nach der der Frachtführer für den Absender eine komplexe Zollabfertigung, ggf. die Einlagerung der Sendung gewährleistet. Ein untrennbarer Bestandteil des Vertrages sind diese Bedingungen.
4.3 Unter Dienstleistung wird die Gewährleistung des Transports einer Sendung vom Versandort zum Bestimmungsort auf Grund des Vertrages gemäß diesen Bedingungen verstanden. Ein Bestandteil der Dienstleistung kann auf Grund des Vertrages auch die Zollabfertigung der Ware, ggf. die Einlagerung der Sendung durch den Frachtführer sein.
5. DIENSTLEISTUNGSBESTELLUNG
5.1 Die Bestellung kann der Absender auf eine der nachfolgenden Weisen vornehmen:
a) mittels Internet über die Webseite http://www.japodoprava.cz/, http://www.japo-transport.com
b) per Email an japo@japodoprava.cz oder an die E-Mail-Adresse der Mitarbeiter
c) des Frachtführers (zaměstanec@japodoprava.cz)
d) Sendung der Bestellung in schriftlicher Form an die Adresse des Sitzes des
e) Frachtführers
f) schriftliche Sendung der Bestellung per Fax an den Frachtführer
g) persönliche Übergabe am Sitz des Frachtführers
5.2 Die Voraussetzung für die Gültigkeit der Bestellung des Absenders ist das Ausfüllen sämtlicher erforderlichen Angaben im Bestellformular (Anlage 1 dieser Bedingungen). Die Bestellung ist zugleich ein Antrag auf Vertragsabschluss. Zum Vertragsabschluss kommt es im Augenblick der Zustellung der Auftragsbestätigung seitens des Frachtführers an den Absender.
5.3 Der Absender kann auch auf Grund eines per Fax oder E-Mail gesendeten und auf einem anderen Formular als dem in Anlage 1 dieser Bedingungen ausgestellten, schriftlichen Auftrags bestellen, den der Frachtführer vorläufig unter der Bedingung bestätigt, dass sich das Vertragsverhältnis zwischen dem Frachtführer und dem Absender nach diesen Bedingungen richten wird. Eine solche Bestätigung durch den Frachtführer auf einem anderen Formular als in Anlage 1 dieser Bedingungen stellt einen neuen Antrag auf Vertragsabschluss im Einklang mit diesen Bedingungen dar. Der Vertrag wird dann entweder durch Akzeptierung des neuen Antrags durch den Absender oder durch Verladung der Sendung abgeschlossen.
6. PREIS DER DIENSTLEISTUNG
Sofern die Vertragsparteien im konkreten Fall nichts anderes vereinbaren, wird der Preis gemäß der zur Zeit des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste des Frachtführers bestimmt. Falls sich nach Abschluss des Vertragsverhältnisses die sich auf die Erfüllung des Vertragsgegenstandes beziehenden Kosten wesentlich ändern, vereinbaren die Parteien schriftlich eine Preisänderung.
7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
7.1 Sofern keine Barzahlung direkt an der Kasse des Frachtführers vereinbart ist, ist der Absender verpflichtet, die Rechnung in voller Höhe zu dem auf der Rechnung angeführten Termin zu begleichen.
7.2 Im Fall der Nichteinhaltung des Fälligkeitstermins der Rechnung, verpflichtet sich der Absender, neben den Verzugszinsen ebenfalls eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1 % vom Rechnungsbetrag für jeden Verzugstag sowie ab dem 7. Verzugstag in Höhe von 0,5 % pro Tag für jeden Verzugstag bis zur Begleichung des gesamten fakturierten Betrags zu bezahlen.
7.3 Die Pflicht des Absenders, eine Vertragsstrafe, Verzugszinsen oder einen Schadenersatz zu zahlen, ebenso wie weitere, mit der Dienstleistungsgewährung verbundene Kosten sowie ein Rücktritt vom Vertrag sind dadurch nicht berührt.
8. RÜCKTRITT VOM VERTRAG
Vom Vertrag kann ausschließlich in schriftlicher Form zurückgetreten werden, wobei dieser Rücktritt am Tag der Zustellung des schriftlichen Vertragsrücktritts der anderen Vertragspartei gültig wird.
9. STREITBEILEGUNG
Die Vertragsparteien haben gemäß dem Gesetz über das Schiedsverfahren und die Ausübung des Schiedsspruchs Nr. 216/1994 Slg. in derzeit gültiger Fassung vereinbart, dass sämtliche Streitigkeiten, die aus den Verträgen, die sich nach diesen Bedingungen richten oder damit zusammenhängen, im Schiedsverfahren vor einem einzigen Schiedsrichter laut Verhandlungsordnung und Gebührenordnung der Gesellschaft JUSTIKON s.r.o., IdNr.: 64573192 (im Folgenden nur „JUSTIKON“), veröffentlicht unter der Internetadresse http://www.justikon.cz/, unter Ausschluss der Rechtskraft eines ordentlichen Gerichts verhandelt werden. Das Schiedsverfahren wird von einem Schiedsrichter geführt, wobei der Schiedsrichter zum Tag der Klagezustellung im von JUSTIKON geführten Schiedsrichterverzeichnis eingetragen wird, und die Vertragsparteien beauftragen dadurch ausdrücklich JUSTIKON damit, laut Verhandlungsordnung und Gebührenordnung einen Schiedsrichter für das Schiedsverfahren zu bestimmen, begründet durch diese Schiedsklausel. Die Vertragsparteien beauftragen den hiermit bestimmten Schiedsrichter mit der Entscheidung aller Streitigkeiten laut Rechtsordnung der Tschechischen Republik und laut CMR-Abkommen. Die Vertragsparteien erklären ausdrücklich, dass sie vor Vertragsabschluss die Möglichkeit hatten und haben, sich mit der Verhandlungsordnung und der Gebührenordnung vertraut zu machen, und dies auch getan haben, und angeführte Dokumente somit als untrennbaren Bestandteil dieser Schiedsklausel betrachten.
10. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
10.1 Der Frachtführer behält sich das Recht vor, diese Bedingungen zu ändern oder zu ergänzen, und zwar insbesondere bei Änderung der damit zusammenhängenden Rechtsnormen oder bei Änderung der Art der Dienstleistungsgewährung. Eine Änderung, Ergänzung und deren Wirksamkeit gibt der Frachtführer in geeigneter Weise bekannt. Der Absender hat das Recht, im Fall des Nichteinverständnisses mit dem Inhalt der geänderten oder ergänzten Bedingungen dies dem Frachtführer innerhalb einer Frist von 7 Tagen ab dem Augenblick mitzuteilen, an dem er von der Änderung oder Ergänzung erfahren hat oder erfahren haben könnte. Tut er dies nicht, wird davon ausgegangen, dass der Absender die Änderungen oder Ergänzungen akzeptiert.
10.2 Der Frachtführer ist gegenüber dem Absender nicht für Schäden, die unter solchen Umständen entstanden sind, die seine Verantwortung ausschließen, z.B. Eingreifen des Staats, Betriebs-, Verkehrs- und Energiestörungen, Streiks oder Aussperrungen, verantwortlich. Diese Umstände sind Grund für den Aufschub der Erfüllung der Vertragspflichten für die Dauer und den Umfang der Wirksamkeit dieser Umstände.
10.3 Der Absender verpflichtet sich, dem Frachtführer unverzüglich jedwede Änderung bezüglich seiner Berechtigung zur Unternehmertätigkeit, seiner Steuerverpflichtungen (insbesondere eine Änderung der USt-IDNr. und des Steuerverwalters), seines gültigen Bankkontos und der Bankverbindung sowie des Eintritts von Zahlungsunfähigkeit mitzuteilen. Im Fall, dass es zur Zahlungsunfähigkeit des Absenders kommt, werden sämtliche Forderungen des Frachtführers gegenüber dem Absender an dem Tag fällig, an dem der Frachtführer von dieser Zahlungsunfähigkeit erfahren hat.
10.4 Die schriftliche Form des Rechtsgeschäfts bleibt erhalten, sofern das Rechtsgeschäft telegrafisch, fernschriftlich oder über elektronische Kommunikationsmittel erfolgt, die eine Erfassung des Inhalts des Rechtsgeschäfts sowie die Feststellung der Person, die das Rechtsgeschäft ausführt, ermöglichen.
10.5 Der Absender gibt hierdurch dem Frachtführer sein Einverständnis, dass er als Verwalter alle persönlichen Daten betreffend seine Person, die er ihm mitteilt, und dies einschließlich der Geburtsnummer bei natürlichen Personen und der Telefonnummer, und zwar im Einklang mit dem Gesetz Nr. 102/2000 Slg., bearbeiten kann. Dieses Einverständnis wird bis zu seinem schriftlichen Widerruf gegeben. Um persönliche Daten handelt es sich nicht, falls zur Feststellung der Identität eines Datensubjekts unverhältnismäßig viel Zeit, Aufwand oder materielle Mittel notwendig sind.
10.6 Die Bedingungen sind täglich für eine Dauer von 24 Stunden im Internet unter der Adresse: http://www.japodoprava.cz oder http://www.japo-transport.com zugänglich und stehen in schriftlicher Form am Sitz des Frachtführers zur Verfügung.
10.7 Diese Bedingungen treten in Kraft und werden am 27. 7. 2009 wirksam.