Bestellung von Transportdienstleistungen

Wir freuen uns sehr, dass Sie sich für die Dienstleistungen von JAPO-autodoprava s.r.o. entschieden haben. Ihre Bestellung können Sie auf drei Wegen durchführen:

Online Bestellung (Webformular)

Das Webformular ist der erste Weg, wie Sie unsere Dienstleistungen bestellen können. Seine Ausfüllung gilt als verbindliche Bestellung unserer Dienstleistungen.

Elektronische Bestellung

Diese Bestellung steht Ihnen als ein MS-Word-Dokument zum Download zur Verfügung. Sie können dieses Dokument herunterladen, in Ruhe ausfüllen und dann entweder per E-Mail an japo@japodoprava.cz oder per Fax an +420 547 239 546 an uns senden.

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Papierformular

Das Papierformular steht Ihnen als PDF-Dokument zur Verfügung. Sie können dieses Dokument bequem ausdrucken, schriftlich ausfüllen und entweder per Post an unsere Postanschrift oder per Fax an +420 547 239 546 an uns senden.

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Datum Beladung Uhrzeit (optional)
Beladung
Ware
ADR
Datum Entladung Uhrzeit (optional)
Ausladung
Zollabfertigung

Transportbedingungen

  • Der Verfrachter verpflichtet sich den Transport unter Einhaltung des CMR - Abkommens, ADR und AETR durchzuführen, und die Ware rechtzeitig und ohne Mängel abzuholen und anzuliefern.
  • Im Falle eines Verzugs bei der Vorbereitung der Fracht, oder falls die Ladung nicht zu vereinbarter Zeit an vereinbarter Stelle bereitsteht, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dies schnellstmöglich nachzuholen. Entsteht dadurch dem Verfrachter eine Verzögerung, die Verspätungen bei weiteren Aufträgen zu Folge hat, ist der Auftragsteller verpflichtet, den verursachten Schaden zu ersetzen.
  • Bei Absage des Auftrags ist der Auftraggeber verpflichtet, den damit verbundenen entgangenen Gewinn und entstandene Kosten zu ersetzen.
  • Falls nicht anders vereinbart, werden Rechnungen in 14 Tagen nach Ausstellungsdatum fällig.

Schiedsklausel

  • 1) Die Vertragsparteien vereinbarten sich im Sinne des Gesetzes Nr. 216/1994 ausdrücklich, dass zur Entscheidung der sämtlichen sich aus diesem Vertrag ergebenden Vermögensstreite sowie der Streite, die im Zusammenhang mit dem durch diesen Vertrag gegründeten Rechtsverhältnis entstehen werden, ausgeschlossen der im Zusammenhang mit Exekution entstehenden Streite sowie der durch Insolvenzverfahren verursachten Streite, falls sie durch keine gegenseitige Vereinbarung gelöst werden, der Schiedsrichter JUDr. Karel Schelle, LLM., Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltkammer der Tschechischen Republik unter der Nummer 12495 registriert, mit dem Ausübungsort Ambrožova 6, 635 00 Brünn berechtigt ist. Der durch diese Schiedsklausel festgelegte Schiedsrichter wird die Streite ohne mündliche Verhandlung, nur aufgrund der von den Vertragsparteien vorgelegten schriftlichen Dokumente entscheiden. Falls doch der Schiedsrichter die schriftlichen Dokumente nicht für ausreichend halten wird, ist er berechtigt, eine mündliche Verhandlung anzuordnen. Das Schiedsverfahren wird gemäß der Rechtsordnung der Tschechischen Republik stattfinden und es wird das Gerechtigkeitsprinzip angewendet werden. Die Vertragsparteien vereinbarten sich, dass das Schiedsverfahren in tschechischer Sprache geführt wird. Das Schiedsurteil muss nicht begründet sein. Das ist auch in dem Fall gültig, wenn der Streit auf Antrag einer der Vertragsparteien während des Schiedsverfahrens durch Vergleich in der Form eines Schiedsurteils geschlossen wird.
  • 2) Die Kosten des Schiedsverfahrens sind folgendermaßen gebildet:
    a) die Gebühr für das Schiedsverfahren beträgt 3% des Werts des Streitgegenstandes, mindestens doch 5.000,- CZK, zuzüglich MWSt. gemäß gültigen Gesetzen. Die Gebühr stellt die Vergütung des Schiedsrichters dar,
    b) Sonderkosten, die durch Verhandlung und Entscheidung des Streits im Schiedsverfahren entstanden.
  • 3) Bei der Entscheidung über den Ersatz der Schiedsverfahrenkosten werden jeweilige Bestimmungen der Zivilgerichtsordnung entsprechend verwendet.
  • 4) Das Schiedsurteil wird am Tage seiner Zustellung rechtskräftig und vollstreckbar. Falls durch diese Klausel nicht anders festgelegt ist, ist das Gesetz Nr. 216/1994 gültig. Zur Entscheidung der durch diese Schiedsklausel nicht definierten und durch dieses Gesetz nicht geregelten Fragen des Schiedsverfahrens ist der festgelegte Schiedsrichter selbst berechtigt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen

DALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER GESELLSCHAFT
JAPO-AUTODOPRAVA S.R.O.

1. EINGANGSBESTIMMUNGEN

Die Handelsgesellschaft JAPO-autodoprava s.r.o. gibt hiermit auf diese Weise gemäß § 273 Gesetz Nr. 513/1991 Slg., Handelsgesetzbuch, in der Fassung späterer Vorschriften, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden als "Bedingungen") heraus:

2. VERTRAGSPARTEIEN

2.1 JAPO-autodoprava s.r.o. ist eine Handelsgesellschaft mit Sitz in Střelice, A. Smutného 737/44, Kreis Brno- venkov, PLZ 664 47, IdNr.: 262 98 295, eingetragen im Handelsregister beim Bezirksgericht in Brünn, Abteilung C, Einlage 42419. im Folgenden als "Frachtführer"

2.2 Der Absender ist eine natürliche oder juristische Person, der JAPO-autodoprava s.r.o. Dienstleistungen auf Grund einer Bestellung gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährt. im Folgenden als "Absender"

3. GELTUNGSBEREICH

3.1 Durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden alle durch den Frachtführer und den Absender abgeschlossenen Geschäftsbeziehungen geregelt. Sämtliche Geschäftsbeziehungen richten sich nach der Rechtsordnung der Tschechischen Republik, dem Handelsgesetzbuch und dem CMR-, ADR- und AETR-Abkommen. Die Bedingungen sind Grundlage der Vertragsbeziehungen zwischen dem Frachtführer und dem Absender und haben, soweit sie von dispositiven Rechtsnormen abweichen, vor diesen Normen Vorrang.

3.2 Die Bedingungen definieren die Geschäftsbeziehung zwischen dem Frachtführer und dem Absender. Im Einklang mit diesen gewährt der Frachtführer, bzw. wird er dem Absender Dienstleistungen unter den durch diese Bedingungen definierten Bedingungen gewähren.

4. BEGRIFFSAUSLEGUNG

4.1 Eine Bestellung ist ein verbindlicher und unwiderruflicher, vom Absender auf einem Musterformular (Anlage 1 dieser Bedingungen, die einen untrennbaren Bestandteil bildet) ausgestellter Antrag auf Abschluss eines Vertrages, abgeschickt vom Absender on-line mittels des Web-Formulars, per E-Mail, per Briefpost oder Fax bzw. durch persönliche Übergabe an den Frachtführer (im Folgenden siehe Art. 5). Durch Abschicken der Bestellung bestätigt der Absender, sich mit der Fassung der Bedingungen vertraut gemacht zu haben, ihnen zuzustimmen und anzuerkennen, dass sich die Vertragsverhältnisse zwischen dem Frachtführer und dem Absender nach diesen Bedingungen richten.

4.2 Der Vertrag ist ein Frachtvertrag zwischen dem Absender und dem Frachtführer, durch den sich der Frachtführer gegenüber dem Absender verpflichtet, eine Sache (Sendung) von einem bestimmten Ort (Versandort) zu einem bestimmten anderen Ort (Bestimmungsort) zu verfrachten, wobei sich der Absender verpflichtet, ihm dafür ein Entgelt (Fracht) zu bezahlen. Der Vertrag ist geschlossen:

a) im Augenblick der Zustellung der Auftragsbestätigung durch den Frachtführer an den Absender

b) bei Verladung der Sendung im Fall, dass der Absender dem Frachtführer die Bestellung auf einem anderen Formular als dem in Anlage 1 dieser Bedingungen zuschickt, die der Frachtführer vorläufig unter der Bedingung bestätigt, dass sich die Vertragsbeziehung zwischen dem Frachtführer und dem Absender nach diesen Bedingungen richten wird. Eine solche Auftragsbestätigung auf einem anderen Formular als in Anlage 1 dieser Bedingungen stellt einen neuen Antrag auf Vertragsabschluss im Einklang mit diesen Bedingungen dar.

c) bei Akzeptierung des neuen Antrags auf Vertragsabschluss im Fall, dass der Absender dem Frachtführer die Bestellung auf einem anderen Formular als in Anlage 1 dieser Bedingungen zuschickt, die der Frachtführer vorläufig unter der Bedingung bestätigt, dass sich die Vertragsbeziehung zwischen dem Frachtführer und dem Absender nach diesen Bedingungen richten wird. Eine solche Auftragsbestätigung auf einem anderen Formular als in Anlage 1 dieser Bedingungen stellt einen neuen Antrag auf Vertragsabschluss im Einklang mit diesen Bedingungen dar.

Ein Bestandteil des Vertrages kann auch eine Vereinbarung sein, nach der der Frachtführer für den Absender eine komplexe Zollabfertigung, ggf. die Einlagerung der Sendung gewährleistet. Ein untrennbarer Bestandteil des Vertrages sind diese Bedingungen.

4.3 Unter Dienstleistung wird die Gewährleistung des Transports einer Sendung vom Versandort zum Bestimmungsort auf Grund des Vertrages gemäß diesen Bedingungen verstanden. Ein Bestandteil der Dienstleistung kann auf Grund des Vertrages auch die Zollabfertigung der Ware, ggf. die Einlagerung der Sendung durch den Frachtführer sein.

5. DIENSTLEISTUNGSBESTELLUNG

5.1 Die Bestellung kann der Absender auf eine der nachfolgenden Weisen vornehmen:

a) mittels Internet über die Webseite http://www.japodoprava.cz/, http://www.japo-transport.com

b) per Email an japo@japodoprava.cz oder an die E-Mail-Adresse der Mitarbeiter

c) des Frachtführers (zaměstanec@japodoprava.cz)

d) Sendung der Bestellung in schriftlicher Form an die Adresse des Sitzes des

e) Frachtführers

f) schriftliche Sendung der Bestellung per Fax an den Frachtführer

g) persönliche Übergabe am Sitz des Frachtführers

5.2 Die Voraussetzung für die Gültigkeit der Bestellung des Absenders ist das Ausfüllen sämtlicher erforderlichen Angaben im Bestellformular (Anlage 1 dieser Bedingungen). Die Bestellung ist zugleich ein Antrag auf Vertragsabschluss. Zum Vertragsabschluss kommt es im Augenblick der Zustellung der Auftragsbestätigung seitens des Frachtführers an den Absender.

5.3 Der Absender kann auch auf Grund eines per Fax oder E-Mail gesendeten und auf einem anderen Formular als dem in Anlage 1 dieser Bedingungen ausgestellten, schriftlichen Auftrags bestellen, den der Frachtführer vorläufig unter der Bedingung bestätigt, dass sich das Vertragsverhältnis zwischen dem Frachtführer und dem Absender nach diesen Bedingungen richten wird. Eine solche Bestätigung durch den Frachtführer auf einem anderen Formular als in Anlage 1 dieser Bedingungen stellt einen neuen Antrag auf Vertragsabschluss im Einklang mit diesen Bedingungen dar. Der Vertrag wird dann entweder durch Akzeptierung des neuen Antrags durch den Absender oder durch Verladung der Sendung abgeschlossen.

6. PREIS DER DIENSTLEISTUNG

Sofern die Vertragsparteien im konkreten Fall nichts anderes vereinbaren, wird der Preis gemäß der zur Zeit des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste des Frachtführers bestimmt. Falls sich nach Abschluss des Vertragsverhältnisses die sich auf die Erfüllung des Vertragsgegenstandes beziehenden Kosten wesentlich ändern, vereinbaren die Parteien schriftlich eine Preisänderung.

7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

7.1 Sofern keine Barzahlung direkt an der Kasse des Frachtführers vereinbart ist, ist der Absender verpflichtet, die Rechnung in voller Höhe zu dem auf der Rechnung angeführten Termin zu begleichen.

7.2 Im Fall der Nichteinhaltung des Fälligkeitstermins der Rechnung, verpflichtet sich der Absender, neben den Verzugszinsen ebenfalls eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1 % vom Rechnungsbetrag für jeden Verzugstag sowie ab dem 7. Verzugstag in Höhe von 0,5 % pro Tag für jeden Verzugstag bis zur Begleichung des gesamten fakturierten Betrags zu bezahlen.

7.3 Die Pflicht des Absenders, eine Vertragsstrafe, Verzugszinsen oder einen Schadenersatz zu zahlen, ebenso wie weitere, mit der Dienstleistungsgewährung verbundene Kosten sowie ein Rücktritt vom Vertrag sind dadurch nicht berührt.

8. RÜCKTRITT VOM VERTRAG

Vom Vertrag kann ausschließlich in schriftlicher Form zurückgetreten werden, wobei dieser Rücktritt am Tag der Zustellung des schriftlichen Vertragsrücktritts der anderen Vertragspartei gültig wird.

9. Schiedsklausel

1. Die Vertragsparteien vereinbarten sich im Sinne des Gesetzes Nr. 216/1994 ausdrücklich, dass zur Entscheidung der sämtlichen sich aus diesem Vertrag ergebenden Vermögensstreite sowie der Streite, die im Zusammenhang mit dem durch diesen Vertrag gegründeten Rechtsverhältnis entstehen werden, ausgeschlossen der im Zusammenhang mit Exekution entstehenden Streite sowie der durch Insolvenzverfahren verursachten Streite, falls sie durch keine gegenseitige Vereinbarung gelöst werden, der Schiedsrichter JUDr. Karel Schelle, LLM., Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltkammer der Tschechischen Republik unter der Nummer 12495 registriert, mit dem Ausübungsort Ambrožova 6, 635 00 Brünn berechtigt ist. Der durch diese Schiedsklausel festgelegte Schiedsrichter wird die Streite ohne mündliche Verhandlung, nur aufgrund der von den Vertragsparteien vorgelegten schriftlichen Dokumente entscheiden. Falls doch der Schiedsrichter die schriftlichen Dokumente nicht für ausreichend halten wird, ist er berechtigt, eine mündliche Verhandlung anzuordnen. Das Schiedsverfahren wird gemäß der Rechtsordnung der Tschechischen Republik stattfinden und es wird das Gerechtigkeitsprinzip angewendet werden. Die Vertragsparteien vereinbarten sich, dass das Schiedsverfahren in tschechischer Sprache geführt wird. Das Schiedsurteil muss nicht begründet sein. Das ist auch in dem Fall gültig, wenn der Streit auf Antrag einer der Vertragsparteien während des Schiedsverfahrens durch Vergleich in der Form eines Schiedsurteils geschlossen wird.

2. Die Kosten des Schiedsverfahrens sind folgendermaßen gebildet:
a) die Gebühr für das Schiedsverfahren beträgt 3% des Werts des Streitgegenstandes, mindestens doch 5.000,- CZK, zuzüglich MWSt. gemäß gültigen Gesetzen. Die Gebühr stellt die Vergütung des Schiedsrichters dar,
b) Sonderkosten, die durch Verhandlung und Entscheidung des Streits im Schiedsverfahren entstanden.

3. Bei der Entscheidung über den Ersatz der Schiedsverfahrenkosten werden jeweilige Bestimmungen der Zivilgerichtsordnung entsprechend verwendet.

4. Das Schiedsurteil wird am Tage seiner Zustellung rechtskräftig und vollstreckbar. Falls durch diese Klausel nicht anders festgelegt ist, ist das Gesetz Nr. 216/1994 gültig. Zur Entscheidung der durch diese Schiedsklausel nicht definierten und durch dieses Gesetz nicht geregelten Fragen des Schiedsverfahrens ist der festgelegte Schiedsrichter selbst berechtigt.

10. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

10.1 Der Frachtführer behält sich das Recht vor, diese Bedingungen zu ändern oder zu ergänzen, und zwar insbesondere bei Änderung der damit zusammenhängenden Rechtsnormen oder bei Änderung der Art der Dienstleistungsgewährung. Eine Änderung, Ergänzung und deren Wirksamkeit gibt der Frachtführer in geeigneter Weise bekannt. Der Absender hat das Recht, im Fall des Nichteinverständnisses mit dem Inhalt der geänderten oder ergänzten Bedingungen dies dem Frachtführer innerhalb einer Frist von 7 Tagen ab dem Augenblick mitzuteilen, an dem er von der Änderung oder Ergänzung erfahren hat oder erfahren haben könnte. Tut er dies nicht, wird davon ausgegangen, dass der Absender die Änderungen oder Ergänzungen akzeptiert.

10.2 Der Frachtführer ist gegenüber dem Absender nicht für Schäden, die unter solchen Umständen entstanden sind, die seine Verantwortung ausschließen, z.B. Eingreifen des Staats, Betriebs-, Verkehrs- und Energiestörungen, Streiks oder Aussperrungen, verantwortlich. Diese Umstände sind Grund für den Aufschub der Erfüllung der Vertragspflichten für die Dauer und den Umfang der Wirksamkeit dieser Umstände.

10.3 Der Absender verpflichtet sich, dem Frachtführer unverzüglich jedwede Änderung bezüglich seiner Berechtigung zur Unternehmertätigkeit, seiner Steuerverpflichtungen (insbesondere eine Änderung der USt-IDNr. und des Steuerverwalters), seines gültigen Bankkontos und der Bankverbindung sowie des Eintritts von Zahlungsunfähigkeit mitzuteilen. Im Fall, dass es zur Zahlungsunfähigkeit des Absenders kommt, werden sämtliche Forderungen des Frachtführers gegenüber dem Absender an dem Tag fällig, an dem der Frachtführer von dieser Zahlungsunfähigkeit erfahren hat.

10.4 Die schriftliche Form des Rechtsgeschäfts bleibt erhalten, sofern das Rechtsgeschäft telegrafisch, fernschriftlich oder über elektronische Kommunikationsmittel erfolgt, die eine Erfassung des Inhalts des Rechtsgeschäfts sowie die Feststellung der Person, die das Rechtsgeschäft ausführt, ermöglichen.

10.5 Der Absender gibt hierdurch dem Frachtführer sein Einverständnis, dass er als Verwalter alle persönlichen Daten betreffend seine Person, die er ihm mitteilt, und dies einschließlich der Geburtsnummer bei natürlichen Personen und der Telefonnummer, und zwar im Einklang mit dem Gesetz Nr. 102/2000 Slg., bearbeiten kann. Dieses Einverständnis wird bis zu seinem schriftlichen Widerruf gegeben. Um persönliche Daten handelt es sich nicht, falls zur Feststellung der Identität eines Datensubjekts unverhältnismäßig viel Zeit, Aufwand oder materielle Mittel notwendig sind.

10.6 Die Bedingungen sind täglich für eine Dauer von 24 Stunden im Internet unter der Adresse: http://www.japodoprava.cz oder http://www.japo-transport.com zugänglich und stehen in schriftlicher Form am Sitz des Frachtführers zur Verfügung.

10.7 Diese Bedingungen treten in Kraft und werden am 27. 7. 2009 wirksam.